Für die zukünftige Refinanzierung eines Produktes besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem Innovationsausschuss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), um eine Vorabprüfung des Verfahrens zu initiieren. Ziel der Prüfung stellt die Beurteilung einer innovativen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode (NUB) für eine Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog dar.
Der Innovationsausschuss der KBV richtet sich an Ärzte, Psychotherapeuten sowie ärztliche und psychotherapeutische Berufsverbände, die an der Einführung der Innovation in die vertragsärztliche Versorgung interessiert sind.
Ziel des Innovationsausschusses ist es, eine Einschätzung über die Aufnahme einer innovativen Methode in die vertragsärztliche Versorgung mit Hilfe relevanter Informationen abzugeben. Hierzu bedient sich der Innovationsausschuss kostenfrei einer speziellen Vorabprüfung. Auf diese Weise lässt sich im Vorfeld einschätzen, ob eine Antragstellung für das Verfahren beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geeignet ist.
Eine Beauftragung des Innovationsausschusses durch Medizinproduktehersteller oder andere Unternehmen ist seit Januar 2012 nicht mehr möglich. Nun verfügen sie über die Möglichkeit einer direkten Beratungsantragstellung beim G-BA.
Gerne unterstützen wir Sie bei dieser Vorabprüfung durch den KBV-Innovationsausschuss.